
1. Onlinekonten in einem Konteninventar erfassen
Erfassen Sie Anbieter, Kontoart, bekannte E-Mail-Adresse, mögliche Kosten, gewünschten Umgang, Ansprechpartner und Bearbeitungsstatus. Zugangsdaten sind dafür nicht erforderlich. Passwörter, Wiederherstellungscodes und PINs sollten nicht in allgemeinen Notizen, Tabellen oder Formularen gesammelt werden.
Trennen Sie reine Hinweise von bestätigten Konten. Ein App-Symbol auf einem Gerät oder eine alte E-Mail kann auf eine Beziehung hindeuten, beweist aber nicht, dass das Konto noch aktiv ist oder Kosten verursacht.
2. Hinweise aus mehreren Quellen zusammenführen
Prüfhinweise können sich aus Konto- und Kreditkartenabrechnungen, Vertragsunterlagen, Rechnungen, E-Mails, vorhandenen Geräten, Browser-Lesezeichen und bekannten Profilen ergeben. Suchen Sie besonders nach regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, Domains, Cloudspeichern, Marktplätzen, Streamingdiensten und kostenpflichtigen App-Abonnements.
Dokumentieren Sie zu jedem Hinweis die Fundstelle und den Grad der Sicherheit. Automatische Erkennung darf Vorschläge machen, muss aber für den Nutzer erkennbar bleiben und darf keine unbestätigten Konten als Tatsache darstellen.
3. Erbrecht und Anbieterprozess auseinanderhalten
Nach § 1922 BGB geht das Vermögen mit dem Erbfall als Ganzes auf den oder die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 für ein Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks entschieden, dass der Nutzungsvertrag grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Daraus folgt jedoch keine pauschale technische Erlaubnis, sich mit gefundenen Zugangsdaten in jedes beliebige Konto einzuloggen.
Für die praktische Bearbeitung sind Vertragsbedingungen, Datenschutz, Gerätezugang, Art der gespeicherten Inhalte und die vorgesehenen Nachlasswege des jeweiligen Anbieters zu prüfen. Bei geschäftlichen Konten, fremden Kommunikationsinhalten, Kryptowerte-Zugängen oder Auslandsbezug sollte früh fachliche Unterstützung einbezogen werden.
4. Ein Ziel pro Konto festlegen
Je nach Dienst kann die gewünschte Aktion sehr unterschiedlich sein: Kosten feststellen, Daten sichern, Profil in einen Gedenkzustand versetzen, Inhalte exportieren, Kontaktadresse ändern, Abonnement beenden oder Konto löschen lassen. Halten Sie fest, wer das Ziel festgelegt hat und welche Berechtigung dafür vorliegt.
Bezahlte Leistung und gespeicherter Inhalt sind getrennt zu betrachten. Die Beendigung eines Abonnements kann den späteren Zugriff auf Fotos, Dokumente oder Nachrichten beeinflussen. Sichern Sie daher zunächst die erforderlichen Informationen und prüfen Sie anschließend die wirtschaftliche Entscheidung.
5. Offizielle Nachlasswege der Anbieter verwenden
Nutzen Sie bevorzugt die vorgesehenen Kontakt- und Nachlassformulare des jeweiligen Dienstes. Dokumentieren Sie, welche Identitäts- oder Berechtigungsnachweise verlangt werden, wann die Anfrage versendet wurde und welche Antwort einging. Übermitteln Sie nur die Daten, die der Empfänger für den konkreten Vorgang benötigt.
Ein einheitliches Musterschreiben kann die Vorbereitung erleichtern, ersetzt aber nicht die Prüfung der Anbieteranforderungen. Der verwandte Beitrag Verträge im Nachlass zeigt, wie Rückmeldungen und offene Zahlungen bis zum Abschluss verfolgt werden.
6. Geräte und Daten sicher behandeln
Verändern Sie Geräte nicht vorschnell und setzen Sie sie nicht zurück, solange noch geklärt werden muss, welche Daten darauf liegen. Erstellen Sie keine unkontrollierten Kopien. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt unter anderem regelmäßige Sicherheitsupdates, starke Passwörter und Mehrfaktor-Authentisierung; für eine Vorsorgelösung sind zusätzlich Verschlüsselung, klar geregelte Zugriffe und Wiederherstellungswege nötig.
NachlassWeg überträgt im öffentlichen Local-first-Cockpit keine Nachlassdokumente an den Server. Sicherheits- und Datenschutzdetails stehen auf der Seite Sicherheit bei NachlassWeg.
7. Vorsorge zu Lebzeiten getrennt planen
Eine digitale Vorsorgeakte kann Konten, Ansprechpartner und Wünsche vorbereiten. Sie benötigt jedoch ein eigenständiges Sicherheits-, Einwilligungs- und Freigabekonzept. Sinnvoll sind regelmäßige Aktualisierungen, eine benannte Vertrauensperson und klare Anweisungen dazu, wo sich besonders geschützte Zugangsinformationen befinden – nicht die unverschlüsselte Ablage der Zugangsdaten selbst.