
1. Zugang und Zustand festhalten
Erfassen Sie vorhandene Schlüssel, Zugangsmedien, Alarmcodes und Personen mit Zugang. Wenn die Wohnung betreten wird, sollte möglichst eine zweite Person anwesend sein. Fotos des allgemeinen Zustands, Zählerstände und eine kurze Liste sichtbarer Besonderheiten schaffen Transparenz, ohne sofort jedes Detail zu bewerten.
Prüfen Sie dringende Risiken: offene Fenster, laufendes Wasser, verderbliche Lebensmittel, eingeschaltete Geräte, Haustiere oder eine notwendige Versorgung von Pflanzen. Verändern Sie Schließanlagen nicht vorschnell, wenn weitere berechtigte Bewohner oder Personen Zugang benötigen. Bei akuter Gefahr gelten die üblichen Notfallwege.
2. Mietvertrag nach dem Todesfall sorgfältig prüfen
Der Tod eines Mieters beendet ein Wohnraummietverhältnis nicht automatisch. Die §§ 563 und 564 BGB regeln unter anderem den möglichen Eintritt bestimmter Personen und die Fortsetzung mit Erben, wenn kein Eintritt erfolgt. Ob und welche Sonderkündigungsrechte bestehen, hängt von der Wohn- und Personensituation sowie den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung sachlich über den Todesfall und bitten Sie um einen festen Ansprechpartner sowie eine schriftliche Übersicht der angeforderten Unterlagen. Geben Sie keine Erklärung im Namen anderer Personen ab, solange Berechtigung und gewünschtes Vorgehen nicht geklärt sind. Bei Mitmietern, Haushaltsangehörigen, unklarer Erbfolge oder streitiger Nutzung ist fachlicher Rat besonders wichtig.
3. Laufende Kosten sichtbar machen
Wohnung und Haushalt verursachen weiter Kosten. Erfassen Sie Miete, Nebenkosten, Strom, Gas, Wasser, Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Pflege- oder Lieferdienste und mögliche Finanzierungen. Kontoauszüge können Hinweise liefern, beweisen aber allein weder den Vertragsinhalt noch die Berechtigung zu einer Kündigung.
Ordnen Sie jedem Vorgang Vertragsnummer, Ansprechpartner, nächste Fälligkeit und benötigten Nachweis zu. Stoppen Sie Lastschriften nicht pauschal: Eine unüberlegte Rückgabe kann zu Mahnungen, Versorgungslücken oder zusätzlichen Kosten führen. Prüfen Sie zuerst, welche Leistungen vorübergehend benötigt werden und wer entscheiden darf.
4. Persönliche Gegenstände und Inventar dokumentieren
Beginnen Sie mit einer groben Raum-für-Raum-Liste. Wertvolle oder für die Erbfolge bedeutsame Gegenstände sollten fotografiert und sicher verwahrt werden, ohne sie stillschweigend einzelnen Personen zuzuteilen. Persönliche Erinnerungsstücke können emotional wichtiger sein als ihr Marktwert. Eine transparente Wunschliste ersetzt jedoch keine verbindliche Einigung.
Trennen Sie außerdem Dokumente, Medikamente, Schlüssel, Datenträger und möglicherweise ausgeliehene Gegenstände vom allgemeinen Hausrat. Entsorgung und Spenden sollten erst erfolgen, wenn feststeht, wer darüber entscheiden darf und alle Beteiligten ausreichend informiert wurden.
5. Haustiere, Fahrzeuge und Post gesondert behandeln
Haustiere benötigen sofort eine verlässliche Versorgung. Halten Sie Futter, Medikamente, Tierarztkontakt, Kennzeichnung und vorläufige Betreuung fest. Bei Fahrzeugen sind Standort, Schlüssel, Zulassungsunterlagen, Versicherung und möglicher Finanzierungsstatus wichtig. Das Fahrzeug sollte nicht genutzt oder verkauft werden, bevor Berechtigung und Versicherungsschutz geklärt sind.
Ein Nachsendeauftrag oder eine geordnete Postentnahme kann helfen, Verträge und Fristen zu erkennen. Öffnen oder verteilen Sie Sendungen nur im Rahmen der bestehenden Berechtigung. Dokumentieren Sie wichtige Absender und legen Sie Originalschreiben geordnet ab.
6. Übergabe oder Auflösung planbar machen
- Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis klären.
- Inventar, Fotos, Zählerstände und Schlüsselbestand dokumentieren.
- Vermieter, Versorger und Versicherer mit Aktenzeichen erfassen.
- Weiter benötigte Leistungen von kündbaren Leistungen trennen.
- Fristen, Termine, Kosten und Freigaben in einem gemeinsamen Protokoll festhalten.
- Übergabeprotokoll erst nach gemeinsamer Prüfung unterschreiben.
7. Warnzeichen für fachliche Unterstützung
Streit über Zugang oder Gegenstände, hohe Mietrückstände, gewerbliche Nutzung, Untervermietung, Immobilienbesitz, unbekannte Mitbewohner, eine mögliche Ausschlagung oder ein unklarer Versicherungsschutz sollten nicht mit einer allgemeinen Checkliste entschieden werden. Sichern Sie dann Fakten und Unterlagen und holen Sie rechtliche beziehungsweise fachliche Unterstützung ein.
Amtliche Grundlage
- § 563 BGB: Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
- § 564 BGB: Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben
- BMJ-Broschüre „Erben und Vererben“
Für laufende Verträge hilft ergänzend der Ratgeber Welche Verträge müssen geprüft werden?